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WESEN UND WIRKEN
Die Beziehung zwischen Meiser und Reichsbischof Müller
Die "amtlichen" Beziehungen zwischen Meiser und
Müller dauerten nur von 1933 - 1935, als Müller seinen Einfluss auf die
Geschicke der Deutschen Evangelischen Kirche verlor. Das gegenseitige
Verhältnis legte drei Problemkreise offen, die für die ganze Zeit des
Kirchenkampfes bis 1945 von grundlegender Bedeutung waren: die Zuordnung
von Kirche und Staat, die Verbindung von Recht und Macht sowie das
Gegenüber von Freiheit und Hörigkeit. Alle drei Komplexe spiegeln sich
in dem Verhältnis von Meiser und Müller wider, nicht zuletzt deswegen,
weil Müller ein markanter Vertreter der Deutschen Christen war und
Meiser einem der Flügel der Bekennenden Kirche angehörte.
Müller war seit 1931 Mitglied der NSDAP, nahm 1932 an der inoffiziellen
Gründung der Glaubensbewegung "Deutsche Christen" (DC) teil und war ab
1933 zeitweise ihr Schirmherr sowie in der Deutschen Evangelischen
Kirche ihr Protagonist. Auch wenn Meiser und Müller im Anfang ihres
Wirkens als Landesbischof und Reichsbischof sich noch vertrugen, wurde
doch sehr bald ihre gegenteilige Einschätzung des Verhältnisses von
Kirche und Staat sichtbar. Der Kirche fiel nach deutsch-christlichem
Verständnis die Funktion zu, den Einfluss der NSDAP unter den
Kirchengliedern geltend zu machen. Kennzeichnend für die Grundhaltung
der DC (Deutschen Christen) war die Synthese von Glaube und Politik, von
Kirche und Staat. Charakteristisch zusammengefasst ist dies in einer
Passage aus der Schrift des deutsch-christlichen Pfarrers Julius
Leutheuser (Die deutsche Christusgemeinde, S. 4): "Treue zu Gott und
Treue zu Deutschland. Glaube an Gott und Glaube an Deutschland, Liebe
zur ewigen Heimat, Liebe zum deutschen Bruder und christliche
Nächstenliebe, Trachten nach dem Reich Gottes und Trachten nach dem
Reich der Deutschen. Deutscher sein und Christ sein, unlösbar sind die
Begriffe miteinander verbunden."
Meisers Auffassung von der Kirche orientierte sich ausschließlich an den
Aussagen der Hl. Schrift und der lutherischen Bekenntnisse. Ihren
zusammenfassenden Ausdruck fanden sie in der Lehre Luthers von den zwei
Regierweisen Gottes. Hierin waren der Kirche rein geistliche Aufgaben
zugewiesen: die Verkündigung des Wortes Gottes in Gericht und Gnade. Dem
weltlichen Regiment ("Obrigkeit") wurde die Aufrechterhaltung der
Ordnung in der menschlichen Gesellschaft und die legitime Ausübung von
Gewalt (Gerichtsbarkeit, Polizei, Entscheidung über Krieg und Frieden)
zugeordnet. Im Gegensatz zu einem Missverständnis dieser "Zwei-Reiche-Lehre"
wurde jedoch dem Staat keine Absolutheit zugesprochen, sondern die
Unterordnung unter die Herrschaft Gottes festgestellt, wie sich aus
Artikel 16 der Confessio Augustana ergibt. Nach ihr stößt das Evangelium
"nicht das weltliche Regiment, die Polizei (Staatsordnung) und den
Ehestand um, sondern will, dass man dies alles als wahrhaftige
Gottesordnung erhalte und in diesen Ständen christliche Liebe und rechte
gute Werke, jeder in seinem Beruf, erweise".
"...Wenn aber der Obrigkeit Gebot ohne Sünde nicht befolgt werden kann,
soll man Gott mehr gehorchen als den Menschen" (Evangelisches
Gesangbuch, S.1570/1). Für Meiser bedeutete die hier ausgesprochene
Positionierung von Kirche und Staat im Kirchenkampf die Frage: Wie weit
kann ich den staatlichen Gesetzen und Verordnungen nachkommen, ohne
gegen Wort und Willen Gottes zu verstoßen und gleichzeitig die freie
Verkündigung des Evangeliums erhalten?
Trotz der gegensätzlichen Totalitätsansprüche von Christentum und
NS-Weltanschauung suchten Meiser und Müller anfänglich noch miteinander
auszukommen. Als die deutsche Nationalsynode am 17.9.1933 die Wahl des
Reichsbischofs durchführte, stimmte Meiser mit anderen
nicht-deutsch-christlichen Kirchenführern für Müller. Zweierlei war
dafür maßgebend: Meiser wollte nicht schon so kurz nach seiner
Einführung als Bischof der bayerischen Landeskirche am 11.6.1933, die
von den Organen des Staates und der NSDAP mit freundlichen Gesten
begleitet wurde, einen Konflikt mit dem NS-Regime herbeiführen;
andererseits vertraute er darauf, dass der Reichsbischof mit den
Deutschen Christen sich an die im Juli beschlossene Verfassung der
Deutschen Evangelischen Kirche, die als Kirchenbund alle deutschen
Landeskirchen umfasste, halten würde. Müller seinerseits besuchte die
bayerische Landeskirche und war Gast in des Bischofs Haus.
Schon bald jedoch ergaben sich erhebliche Differenzen. Diese brachen auf
an der im "Dritten Reich" verhängnisvollen Verquickung von Recht und
Macht. Wie die Kirche so wurde auch das Recht instrumentalisiert
zugunsten der Macht der deutsch-christlichen und der staatlichen, von
der NSDAP kontrollierten Herrschaft. Die Diktatur Hitlers versuchte
Müller auch im kirchlichen Bereich zu praktizieren. Nach der skandalösen
Veranstaltung der Deutschen Christen im Berliner Sportpalast am
13.11.1933, auf der sie ein "arteigenes" Christentum unter Ausmerzung
des Alten Testaments und der paulinischen "Minderwertigkeitstheologie"
gefordert hatten, entstand im deutschen Protestantismus eine breite
Front des Widerspruchs. Müller, der sich nur halbherzig von den
Äußerungen der DC auf dieser Kundgebung distanziert hatte, erließ am
4.1.1934 den so genannten Maulkorberlass, in dem er den Landeskirchen
schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu der kirchlichen Entwicklung
in Deutschland verbot. Darunter fiel auch eine Erklärung des von Pfarrer
Martin Niemöller (mit)gegründeten Pfarrernotbundes. Müller bat die
Kirchenführer von der Verlesung dieser oppositionellen Erklärung auf den
Kanzeln ihrer Landeskirchen abzusehen. Als diese mit Meiser der Bitte
zustimmten, kam es zu einer Verstimmung mit Niemöller.
Während Müller sich weitere Rechtsbrüche gegenüber der Kirchenverfassung
leistete, forderte Meiser am 23.1.1934 in einer Besprechung mit
nicht-deutsch-christlichen Kirchenleitern, Vertretern des
Pfarrernotbundes und einigen Professoren wörtlich: "Müller muss fallen."
Dem widersprach freilich das "Treuegelöbnis", das Meiser mit Wurm und
anderen Kirchenführern zwei Tage nach der verhängnisvollen Audienz bei
Hitler in einer Besprechung mit Müller diesem gegenüber abgelegt hatten.
Meiser erkannte und bekannte sehr bald darauf sein Fehlverhalten und
distanzierte sich von seiner Erklärung. Am 13.3. fand nochmals ein
Empfang bei Hitler statt. Wieder beklagten sich die Kirchenführer über
Müller. Als Hitler trotzdem an diesem festhielt, kam es zu der bekannten
Äußerung Meisers, unter diesen Umständen nur noch "allergetreueste
Opposition" sein zu können.
Im Laufe des Jahres 1934 wollte Müller sein eigentliches Ziel, eine
deutsche Nationalkirche mit zentraler Führung zu errichten,
verwirklichen. Die einzelnen Landeskirchen sollten ihrer Selbständigkeit
beraubt und der Reichskirche ein- und untergeordnet werden; auch dies
ein Bruch der Kirchenverfassung vom 11.7.1933. Er bediente sich dazu
eines von ihm eingesetzten "Rechtswalters", Dr. August Jäger, dem er die
Gleichschaltungsmaßnahmen überließ. In den deutsch-christlich geführten
Landeskirchen hatte dieser Erfolg. Nicht so bei den Landeskirchen von
Bayern, Hannover und Württemberg. Deren Bischöfe widersetzten sich der
Maßnahme. Dessen ungeachtet erklärte Jäger die Bischöfe Meiser und Wurm
für abgesetzt und ließ Hausarrest über sie verhängen. Beide Bischöfe
weigerten sich standhaft, die Absetzungsurkunde zu unterschreiben. In
vielen Gemeinden Bayerns regte sich eine energische Opposition, die der
NS-Partei unangenehm wurde, weil sie auch Aufsehen im Ausland erregte.
Hitler gab darauf den Befehl zur Aufhebung des Gewahrsams. Landesbischof
Wurm bezeichnete diesen Vorgang später als "die einzige innenpolitische
Niederlage Hitlers".
Schon vorher spielte unter den bekennenden Kirchenführern die Frage der
offiziellen Teilnahme an der Einführung Müllers in sein Amt als
Reichsbischof eine große Rolle. Da Müller auf ihre Forderung, die
Selbständigkeit der Landeskirchen wiederherzustellen, nicht einging,
lehnten sie eine Teilnahme ab. Meiser, dem ein Erscheinen seines
Hausarrestes wegen (12. - 26.10.) nicht möglich war, sandte Müller zu
dieser "Inthronisation" (20.10.) einen Glückwunsch in Form eines offenen
Briefes, in dem noch einmal alle Beschwerden gegen das
Müller-Jäger-Regime zusammengefasst waren. Es hieß darin u.a.: "Sind Sie
bereit, wie es einem lutherischen Bischof geziemt, mit allem Nachdruck
dafür einzutreten, dass die bewusst zerstörte Ehre deutscher
evangelischer Bischöfe und Kirchenmänner voll wiederhergestellt wird,
dass die deutsche Öffentlichkeit die wahren Tatbestände unverkürzt und
unverschleiert erfährt und dass alle unwahren Behauptungen unverzüglich
zurückgenommen werden? Sind Sie bereit, so wie es einem lutherischen
Bischof geziemt, mit Wort und Tat Zeugnis abzulegen gegen den
unchristlichen und widerchristlichen Geist, der gegen die Kirche des
reinen Evangeliums aufsteht und unser Volk, das dem Christentum seit dem
Eintritt in seine große Geschichte verbunden ist, zerstören will?" (Roepke,
S. 409) In diesen Sätzen kommt die Erwartung Meisers zum Ausdruck, dass
Müller nicht nur oberster Verwaltungsbeamter einer Kirchenbehörde,
sondern auch geistlicher Führer sei.
Indes war die Person Müllers nicht nur in der Deutschen Evangelischen
Kirche umstritten. Er verlor zusehends auch in der nichtkirchlichen
Öffentlichkeit an Ansehen. Bereits am 6.12.1933 hatte Meiser ein
Gespräch mit Direktor Bade aus dem Reichspropagandaministerium, in dem
dieser Meiser bat, nicht nur Pfarrer Hossenfelder, den Reichsleiter der
Deutschen Christen, sondern "womöglich auch gleich den Reichsbischof zu
beseitigen" ("Verantwortung für die Kirche", Bd. I S. 168/9). Im Januar
1934 überlegten nicht-deutsch-christliche Kirchenführer mit dem Leiter
der kulturpolitischen Hauptabteilung der NSDAP Dr. Buttmann und dem
Ministerialrat Dr. Conrad, ob Müller nicht die Stelle eines
"Armeebischofs" übertragen werden könnte. Darauf sagte Meiser: "Ich kann
nur sagen, Müller ist derart unmöglich, dass auch die militärischen
Kreise keine besondere Zuneigung zu ihm haben." (a.a.O.,S. 201)
Die kirchenpolitische Entmachtung Müllers vollzog sich sodann
schrittweise. Zwischen dem 18. und 22.12.1934 waren Wurm und Meiser von
Gauleiter Koch aus Königsberg zu einer Besprechung nach Berlin
eingeladen worden. Er teilte ihnen mit, dass Müller als "Figur"
"eingerahmt" werden solle. Hitler, der Müller fallen gelassen hatte,
ermächtigte am 24.9.1935 den früheren preußischen Justizminister,
Reichsminister ohne Geschäftsbereich und Leiter der Reichsstelle für
Raumordnung, Hanns Kerrl, für die "Wiederherstellung geordneter Zustände
in der Deutschen Evangelischen Kirche" zu sorgen. Damit begann die
stillschweigende Entmachtung Müllers. Am 3. Oktober 1935 setzte Kerrl
einen "Reichskirchenausschuss" ein. Seitdem war Müller für die weitere
Entwicklung der kirchlichen Verhältnisse in Deutschland ohne Bedeutung.
Da er zwar entmachtet, aber nicht abgesetzt war, behielt er Titel und
Gehalt und reiste u.a. in viele bayerische DC-Gruppen, um diese in ihrer
Haltung zu stärken. Am 31.7.1945 schied Ludwig Müller in Berlin durch
Freitod aus dem Leben. |